Landsknechtbuch
Das Regelwerk der Landsknechte zu Steinbach
Das Landknechtsbuch
Die Interessensgemeinschaft regelt alle Belange für interne Angelegenheiten im Landsknechtbuch. Dieses Interessensgemeinschaftsinterne Regelwerk, kann Bestimmungen der Satzung nicht außer Kraft setzen. Alle Mitglieder erkennen die Bestimmungen des Landknechtsbuchs an.
Das Lager
Ist in Ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Für Müll und Essenreste sind die entsprechenden Behältnisse zu verwenden.
Der Zutritt zum Lager darf während der Veranstaltung ausschließlich in historischem Gewandt erfolgen.
Die Gewandung im Lager
Ist Vorschrift.
Rauchen, Toilette, Schmuck
Rauchen:
Nach Möglichkeit ist die Sucht zu unterbinden oder zumindest möglichst unauffällig
Toilette:
Die Lagertoilette ist in dem vorgefundenen Zustand wieder zu verlassen. Der Schlüssel wird vom Landsknecht Klobold verwaltet.
Schmuck:
Schmuck darf getragen werden, sollte jedoch dem Mittelalter entsprechen. Auf Uhren sollte wenn möglich verzichtet werden, entsprechende Landsknechte dürfen darauf aufmerksam gemacht werden.
Musik im Lager
In den vorgegebenen Veranstaltungszeiträumen gibt es mittelalterliche Musik im Hintergrund. Bei Tanzdarbietungen wird diese in Veranstaltungsüblicher Lautstärke dargeboten, i. d. R. nach Vorgabe der auftretenden Gruppen. Während mittelalterlichen Musikdarbietungen von Musikergruppen oder Einzelkünstlern wird keine Musik gespielt.
Aus Gründen der Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft gibt es außerhalb der Veranstaltungszeiten weder mittelalterliche noch sonstige Musik. Ausnahme ist lediglich vor dem ersten Veranstaltungstag das obligatorische Landsknechtseröffnungsfest bzw. von Freitag bis Sonntag zum Frühstück zwischen 9.00 uns 11.00 Uhr
Verhalten
Es ist sich wie ein Landsknecht zu verhalten…. (Schmacket es euch nicht? Ihr rülpset und furzet ja nicht....)
Es hat sich jeder an die Beschlüsse der Gemeinschaft und der Landsknechtsführung zu halten (siehe Regelwerk)!
Regelwerk
Absprachen sind einzuhalten.
Spielpläne müssen eingehalten werden.
Usw…..